CANNABIS AUF REZEPT BERLIN

Liebe Kundinnen und Kunden,

derzeit haben wir lediglich eine begrenzte Auswahl an Cannabisblüten vorrätig. Gerne können wir für Sie jedoch zeitnah Ihre Wunschblüten bestellen.
Bitte teilen Sie uns dazu mit, welche Sorte, welche Stärke und welche Menge Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihnen verordnet hat. Einfach per Mail an bestellung@lichtenberg-apotheke.de
Wir setzen uns dann zügig mit Ihnen in Verbindung.
Vielen Dank und herzliche Grüße, Ihre Apotheken mit Herz.

Sie haben ein Rezept über Medizinisches Cannabis? Wir versorgen Sie gerne!

Senden Sie Ihre Anfrage oder Ihre Bestellung per Mail oder Telefon. Oder kommen Sie einfach zu uns.

Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen können Cannabisblüten und -extrakte verordnen. Einzige Ausnahme sind Tier- und Zahnärzte. Die Verordnungen müssen grundsätzlich auf einem BtM-Rezept erfolgen.

Alle niedergelassenen Ärzte in Berlin können Cannabis auf Rezept verordnen. Empfehlenswert ist es, den Hausarzt anzusprechen. Auch ein Schmerztherapeut kann ein Ansprechpartner sein, wenn es um Cannabinoide auf Rezept geht.

Gesetzlich Versicherte müssen für Cannabis auf Rezept lediglich die gesetzliche Zuzahlung leisten. Das sind in der Regel 10 Euro pro Verordnung. 

Eine Verordnung zu Lasten der Krankenkasse ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Vor der Ausstellung eines Betäubungsmittel-Rezeptes muss ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Dies gilt insbesondere für gesetzlich Versicherte. Aber auch Privatpatienten sollten sich bei ihrer Versicherung erkundigen, ob die Kosten für die Therapie übernommen werden.

Die Entscheidung, ob eine Behandlung mit Cannabis möglich und sinnvoll ist, obliegt dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin. Er oder sie entscheidet, ob eine Therapie mit medizinischem Cannabis erfolgt. 

Vor der ersten Verordnung muss eine Genehmigung bei der Krankenkasse eingeholt werden, die einer Kostenübernahme im Vorfeld zustimmen muss. Die Kosten für eine Therapie mit einem cannabishaltigen Arzneimittel werden übernommen, wenn u.a. folgende Bedingungen zutreffen:

 

    • Es handelt sich um eine schwerwiegende Erkrankung wie MS oder Krebs

    • Es stehen keine alternativen Therapien zur Verfügung 

    • Andere Therapien haben keinen Erfolg erzielt

Medizinisches Cannabis unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz. Ein Online Versand von Betäubungsmitteln ist nicht zulässig. Dies gilt gleichermaßen für Medizinalcannabis.

Grundsätzlich gilt: Die Patienten müssen – gemeinsam mit dem Arzt – eine Kostenübernahme bei der Krankenkasse beantragen. Die Entscheidung über eine Erstattung trifft dann der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK). Erst dann kann eine Verordnung und Abgabe erfolgen.

Alle niedergelassenen Ärzte dürfen Cannabis auf Rezept verordnen. Ein zentrales Register von Ärzten gibt es nicht. Häufig werden Cannabis-Rezepte von Schmerztherapeuten verordnet. Aber auch der Hausarzt darf eine entsprechende Verordnung vornehmen. 

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